7 Dauer des Spiels

19. Juli 2009

Spielzeit
Das Spiel besteht aus zwei Halbzeiten von je 20 Minuten Dauer.
Die Zeitmessung erfolgt durch einen Zeitnehmer, dessen Pfl ichten in
Regel 6 festgehalten sind.
Die Dauer jeder Halbzeit muss verlängert werden, wenn noch ein
Strafstoss oder ein direkter Freistoss gegen eine Mannschaft auszuführen
ist, die mehr als fünf kumulierte Fouls begangen hat.


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Auszeit (Time-out)
Den Mannschaften steht pro Halbzeit eine Auszeit von einer Minute
zu.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
• Die Offi ziellen der Mannschaften sind berechtigt, den dritten
Schiedsrichter um eine Auszeit von einer Minute zu ersuchen.
• Eine Auszeit von einer Minute kann jederzeit verlangt werden, wird
aber erst gewährt, wenn die Mannschaft, die die Auszeit verlangt,
im Ballbesitz ist.
• Wenn der Ball aus dem Spiel ist, kündigt der Zeitnehmer mit einem
Pfi ff oder einem anderen akustischen Signal, das sich von den
Schiedsrichtersignalen unterscheidet, den Beginn der Auszeit an.
• Während der Auszeit müssen die Auswechselspieler ausserhalb
des Spielfelds bleiben. Spieler dürfen erst nach Ende der Auszeit
ausgewechselt werden. Der Betreuer, der die Anweisungen erteilt,
darf das Spielfeld nicht betreten.
• Macht eine Mannschaft von der ihr zustehenden Auszeit in der
ersten Halbzeit keinen Gebrauch, hat sie in der zweiten Halbzeit
trotzdem nur Anrecht auf eine Auszeit.
Halbzeitpause
Die Halbzeitpause darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Entscheidungen
1 Wenn kein dritter Schiedsrichter oder Zeitnehmer zur Verfügung
steht, bittet der Offi zielle den Schiedsrichter um eine Auszeit.
2 Wird ein Spiel in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen
verlängert, können in der Verlängerung keine Auszeiten
verlangt werden.



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