5 Der Schiedsrichter und der zweite Schiedsrichter

19. Juli 2009

Die Vollmacht der Schiedsrichter
Jedes Spiel wird von zwei Schiedsrichtern geleitet, die die unbeschränkte
Befugnis haben, den Spielregeln Geltung zu verschaffen.

Rechte und Pflichten
Die Schiedsrichter
• verschaffen den Spielregeln Geltung,
• sehen von einer Spielunterbrechung ab, wenn dies von Vorteil für
die nicht fehlbare Mannschaft ist, und bestrafen das ursprüngliche
Vergehen, wenn der erwartete Vorteil nicht rechtzeitig eintritt,
• machen sich Aufzeichnungen über den Verlauf des Spiels und lassen
der zuständigen Stelle einen Bericht über das Spiel zukommen, der
Informationen über die gegen Spieler und/oder Offi zielle ausgesprochenen
disziplinarischen Massnahmen sowie alle besonderen
Vorkommnisse vor, während oder nach dem Spiel enthalten muss,
• ergreifen disziplinarische Massnahmen gegen Spieler, die ein verwarnungs-
oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
• ergreifen Massnahmen gegen Teamoffi zielle, die sich nicht verantwortungsbewusst
verhalten, und können diese gegebenenfalls
ohne Zeigen einer roten Karte des Feldes und der Spielfeldumgebung
verweisen,
• verhindern, dass Unbefugte das Spielfeld betreten,
• unterbrechen das Spiel, wenn ein Spieler ihrer Ansicht nach
ernsthaft verletzt ist, und veranlassen, dass dieser vom Spielfeld
gebracht wird,
• lassen das Spiel weiterlaufen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn
sie überzeugt sind, dass ein Spieler nur leicht verletzt ist,
• stellen sicher, dass die Bälle der Regel 2 entsprechen,
• bestrafen das schwerwiegendere Vergehen, wenn ein Spieler zur
gleichen Zeit mehrere Vergehen begangen hat.

Der Schiedsrichter
• nimmt in Abwesenheit des Zeitnehmers dessen Funktion wahr,
• hat ein Spiel bei Vergehen oder Eingriffen von aussen zu unterbrechen,
vorübergehend auszusetzen oder ganz abzubrechen.

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Entscheidungen der Schiedsrichter
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen
sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die
Entscheidung auf „Tor“ oder „kein Tor“.
Der Schiedsrichter und der zweite Schiedsrichter dürfen eine Entscheidung
nur ändern, wenn sie festgestellt haben, dass sie falsch ist, oder
falls sie es für nötig halten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Spiel
noch nicht fortgesetzt oder beendet wurde.

Entscheidungen
1. Wenn der erste und der zweite Schiedsrichter ein Vergehen zur
gleichen Zeit anzeigen, sich aber nicht einig sind, welche Mannschaft
zu bestrafen ist, gibt die Entscheidung des ersten Schiedsrichters
den Ausschlag.
2. Der erste und der zweite Schiedsrichter sind berechtigt, einen
Spieler zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen. Bei einer diesbezüglichen
Meinungsverschiedenheit gibt die Entscheidung des
ersten Schiedsrichters den Ausschlag.
3. Bei ungehöriger Einmischung oder unangemessenem Betragen
enthebt der Schiedsrichter den zweiten Schiedsrichter seines Amts,
bestimmt einen Ersatzmann und erstattet der zuständigen Stelle
Bericht.
4. Der zweite Schiedsrichter überwacht das Spiel auf der Gegenseite
des Schiedsrichters. Er darf ebenfalls eine Pfeife benutzen.
5. Für internationale Spiele ist der Einsatz eines zweiten Schiedsrichters
zwingend vorgeschrieben.

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